Links überspringen

Rechtliches

Alles was (R)echt ist – Paragraphen und Urteile.

Unser Geschäftsprinzip ist es, Sie stets zu aktuellen und fairen Preisen mit Flüssiggas zu beliefern. Höchstrichterliche Urteile belegen, dass Flüssiggaslieferverträge mit Privatverbrauchern im Regelfall nur über eine Laufzeit von nicht mehr als 2 Jahren (§ 309 Nr. 9a BGB) abgeschlossen werden dürfen, es sei denn, eine längere Laufzeit wurde auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin vereinbart. Unzulässig lange Verträge können von Ihnen jederzeit mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden (§ 309 Nr. 9c BGB).

 

BGH-Grundsatzurteil

BGH-Grundsatzurteil (AZ:II ZR 367/02 Urteil vom 15. September 2003) untersagt das Befüllen fremder Tanks.

Der freie Flüssiggashändler darf nur noch Kunden beliefern, die einen eigenen Tank besitzen und das auch nachweisen können. Auch die früheren üblichen Erklärungen des Kunden, der Tank befinde sich in seinem Eigentum, ist nicht mehr ausreichend.

Flüssiggas
Flüssiggastank

Jetzt Neukunde werden und
von attraktiven Angeboten profitieren.

Zum Kontaktformular