§1 Allgemeiner Geltungsbereich
1. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der GazCologne Flüssiggas-Service GmbH (nachstehend kurz „Verkäuferin“ oder „Lieferantin“ genannt) und Kunden.
2. Unternehmer im Sinne dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personenvereinigung, die bei Abschluss des konkreten Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird durch die Verkäuferin ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
4. Ändert die Verkäuferin diese Bedingungen, werden diese Bedingungen in der mitgeteilten neuen Fassung Vertragsinhalt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang widerspricht. Die Verkäuferin wird in der Mitteilung der Neufassung darauf hinweisen, dass ein Schweigen auf die Mitteilung als Zustimmung zu den geänderten allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen wirkt.
§2 Vertragsabschluß
1. Die Angebote der Verkäuferin sind freibleibend. Angaben in Katalogen, Prospekten, Internet-Shops und anderen werblichen Medien sind nicht verbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. (Die Verkäuferin ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang die Bestellung anzunehmen.)
3. Jeder Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Vorlieferanten. Der Vorbehalt entfällt, wenn die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch die Verkäuferin zu vertreten ist, insbesondere bei fehlendem oder nicht rechtzeitigem Abschluss eines Deckungsgeschäftes bei Vorlieferanten.
§3 Preise
1. Alle angegebenen Preise gelten ab Lager, ausschließlich Verpackung und Versand, es sei denn, die Verkäuferin hat ausdrücklich einen Preis inklusive Verpackung und/oder Versand angegeben.
2. Die in Katalogen, Prospekten, Internet-Shop etc. angegebenen Preise sind die am Tag der Drucklegung gültigen Preise. Die Korrektur von Wiedergabefehlern bleibt vorbehalten. Es gilt der jeweils am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preis.
§4 Zahlungsbedingungen
1. Alle Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2. Gerät der Kunde in Annahme-Verzug, so tritt die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Erklärung der Versand-, Liefer- oder Abholungsbereitschaft ein.
3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Verkäuferin ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
4. Der Kund hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die Verkäuferin unbestritten sind.
5. Ist der Kunde Unternehmer, kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§5 Lieferungs- und Leistungszeit, Teillieferungen
1. Liefertermine oder -fristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung verbindlich.
2. Ist die Nichteinhaltung einer Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige, von der Verkäuferin nicht zu vertretende, Umstände zurück zu führen, insbesondere auch wenn solche Umstände beim Lieferanten eintreten, wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Die Verkäuferin ist in derartigen Fällen berechtigt, zur Verfügung stehende Liefermengen nach beliebigen Ermessen auf alle Kunden zu verteilen.
3. Bei Lieferverzug durch die Verkäuferin ist der Kunde erst nach einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist, die mindestens zwei Wochen betragen muss, zum Rücktritt vom Vertraghinsicht der in Verzug befindlichen Leistung berechtigt.
4. Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt
5. Die Verkäuferin ist jederzeit berechtigt, ohne Angabe von Gründen ihre Leistung von der Zug-um-Zug Zahlung abhängig zu machen.
6. Die grundsätzliche Mindestabnahme pro Kunde beträgt 2.000 Liter, in einigen Liefergebieten kann die Mindestabnahme auf bis zu 1.000 Liter reduziert werden. Bei einer Unterschreitung der Mindestabnahme (z. B. durch falsch weitergegebene Zählerstände) behält sich die Verkäuferin vor, einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 100,00€ netto zu belasten.
§6 Versendung, Gefahrübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über.
2. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, so geht die Gefahr des zufälligen Untergang und/oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Eintritt des Annahmeverzugs auf den Kunden über. Die Verkäuferin behält sich vor, bei berechtigten Umständen die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern.
§7 Eigentumsvorbehalt
1. Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung der Kaufpreisforderung vor. Ist der Kunde Unternehmer, so behält sich die Verkäuferin das Eigentum bis zum Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet der Verkäuferin einen Zugriff Dritter auf unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
3. Wird die von der Verkäuferin gelieferte Ware mit Ware im Eigentum Dritter vermischt, erwirbt die Verkäuferin Miteigentum in Höhe des Anteils, der der von der Verkäuferin gelieferten Ware an der Gesamtmenge entspricht.
4. Ist der Kunde Unternehmer, ist er berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Kunde tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in der Höhe der jeweiligen Kaufpreisforderung der von der Verkäuferin gelieferten Ware an die Verkäuferin ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen. Die Verkäuferin nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderung bis auf Widerruf ermächtigt. Die Verkäuferin ist zum Widerruf berechtigt, sobald der Kunde in Zahlungsverzug gerät.
§8 Gewährleistung, Prüfungspflichten
1. Ist der Kunde Unternehmer, muss er der Verkäuferin offensichtliche Mängel unverzüglich innerhalb einer Frist von 2 Tagen ab Empfang der Ware unverzüglich und schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen der offensichtlichen Mängel ausgeschlossen. Zur Fristwahrung ist eine unverzügliche Absendung der Rüge notwendig.
2. Die Verkäuferin trifft im Rahmen der Mängelgewährleistung kein Verschulden, wenn ein Mangel für sie nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Aufwand erkennbar war.
3. Wird bestellte Ware von der Verkäuferin ordnungsgemäß geliefert und besteht kein Widerrufsrecht, ist ein Rücktritt vom Vertrag nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Verkäuferin möglich. Die Verkäuferin ist berechtigt, für die Vertragsaufl?sung eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des jeweiligen Kaufpreises zu erheben.
§9 Haftung
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch die Verkäuferin beschränkt sich die Haftung auf den nach der Art der Ware oder Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, höchstens jedoch das tausendfache des vereinbarten Preises. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin. Gegenüber Unternehmern haftet die Verkäuferin bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die Regelungen erstrecken sich auf alle Schadensersatzansprüche neben der Leistung und statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängel, Verletzung von Pflichten, Unmöglichkeit oder fahrlässiger unerlaubter Handlung.
2. Ist der Kunde Unternehmer, verjähren Schadensersatzansprüche nach einem Jahr ab Gefahrenübergang der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Verkäuferin grobes Verschulden oder Vorsatz vorwerfbar ist.
3. Die vorstehende Haftungsbeschränkungen treffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei von der Verkäuferin zu vertretenen Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
§ 10 Schlussbestimmungen, Datenschutzklausel
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde eine natürliche Person,Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen, auf die diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung finden, in Bonn. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Der Verkäuferin steht es jedoch frei, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser allgemeinen Verkaufs- und Leistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung wird jedoch durch diejenige ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt und rechtlich zulässig ist.
4. Personenbezogene Daten des Kunden werden von der Verkäuferin ausschließlich zur Kundenbetreuung und -information gespeichert. Auf Wunsch des Kunden werden Daten, für die keine gesetzliche Pflicht zur Aufzeichnung oder Aufbewahrung besteht, gelöscht.
5. Sollten wir in Vorleistung treten (z.B. Lieferung auf Rechnung), behalten wir uns vor, eine Bonitätsprüfung auf der Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren durchzuführen, um unsere berechtigten Interessen zu wahren. Die für eine Bonitätsprüfung notwendigen personenbezogenen Daten übermitteln wir an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte enthalten (sog. Score-Werte). Soweit Score-Werte in das Ergebnis der Bonitätsauskunft einfließen, haben diese ihre Grundlage in einem wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischem Verfahren. Das Ergebnis der Bonitätsprüfung in Bezug auf die statistische Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit verwenden wir zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses.
Stand: 06/2008
Gesetzlicher Energiesteuer-Hinweis:
§107 Abs. 2 EnergieStV: Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis
Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energie-Durchführungsverordnung zulässig Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.