Die Rohrleitungen sind ein Bestandteil der Flüssiggasanlage. Sie verbinden den Flüssiggastank mit der Heizung. Ebenso wie der Flüssiggastank unterliegen Sie auch einer Prüfungspflicht. Sie sind alle 10 Jahre durch eine befähigte Person auf Mängel zu prüfen. Das Verlegen der Rohrleitungen, sowie den Anschluss an den Gastank, übernimmt immer der Heizungsbauer. Die Rohrleitungen bestehen mehrheitlich aus Kupfer.
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Flüssiggas - Themen
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