Arten von Flüssiggastanks:
Flüssiggaslagerbehälter gibt es in den verschiedensten Größen. Für Endverbraucher interessant sind lediglich Tanks von einer Größe bis 3t. Um größere Tanks nutzen zu dürfen bedarf es einer Baugenehmigung des zuständigen Amtes. Solche Tanks werden aber meistens nur in der Industrie benötigt. Man unterscheidet allgemein zwischen Ober- und Unterirdischen bzw. den kaum noch genutzten halboberirdischen Tanks (Semi). Bei Bedarf kann ebenfalls ein überfahrbarer Gastank installiert werden. Dieser darf sich, dank der verstärkten Hülle, auch unter Parkplätzen oder Einfahrten befinden.
Erhältliche Größen (jeweils Ober- oder Unterirdisch):
2750l (1,2t)
4850l (2,1t)
6400l (2,9t)
Vorteile der verschiedenen Tanks:
Die meisten Flüssiggasbezieher sind Nutzer eines Oberirdischen Tanks. Das hat mehrere Gründe. Zum einen sind Oberirdische Tanks etwas günstiger in der Anschaffung und auch die Aufstellung ist wesentlich einfacherer, als bei einem Unterirdischen Tank. Zudem sind die Kosten für die Innere Prüfung niedriger als bei einem Unterirdischen Gastank. Eventuell vorhandene Beschädigungen lassen sich einfacher feststellen und beheben als es bei einem erdgedeckten Tank der Fall ist. Aufgrund seiner Größe verbraucht ein Oberirdischer Flüssiggastank jedoch relativ viel Platz. Ein Unterirdischer Tank dagegen benötigt deutlich weniger Fläche. Lediglich der Domschacht ist für die Befüllung freizuhalten.
Was man beachten sollte:
Bei der Wahl der Tankgröße sollte man darauf achten, dass man mit einer Füllung ein ganzes Jahr auskommt, um die günstigen Sommerpreise nutzen zu können. Im Privaten Gebrauch sind die Tankgrößen von 1,2t (2.750l) und 2,1t (4.850l) üblich.
Bei der Aufstellung der Flüssiggastanks gilt es auf die entsprechenden Abstände zu achten. Für Oberirdische Tanks gilt ein Sicherheitsabstand von ca. 3m. Explosionsfähige und Brandfördernde Güter dürfen nicht in diesem Bereich gelagert werden. Das gilt auch für Bäume, Sträucher oder kleinere Gebäude wie z.B. Garagen, Holzhütten etc. Bei Unterirdischen Tanks sind die Sicherheitsvorschriften weniger streng. Der Tank muss einen Mindestabstand von 0,80m zu unterirdischen Kabeln, fremden Leitungen oder Gebäudefundamenten haben. Darüber hinaus ist der Domschacht freizuhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Artikel „Explosionsgefährdeter Bereich“.