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Explosionsschutz

Um die Sicherheit Ihrer Flüssiggasanlage zu gewährleisten, muss ein ausreichender Sicherheitsabstand zwischen dem Tank und anderen Gebäuden gegeben sein.

Dadurch soll verhindert werden, dass sich durch betriebsbedingte Gasaustritte (z.B. während der Befüllung) explosive Luft-Gasgemische bilden. Ein solcher Bereich wird mit Warnzeichen, die am Tank angebracht sind, gekennzeichnet. Zusätzlich sollte ein 6KG Feuerlöscher der Klasse ABC, in der Nähe des Tanks, zur Verfügung stehen. Dieser ist regelmäßig auf die Funktionstüchtigkeit zu überprüfen und Betriebsbereit zu halten. Für Oberirdische Gasbehälter gilt ein Mindestabstand von 3m, gemessen von der Armaturenanordnung. In diesem Umkreis darf der Gastank an nicht mehr als zwei Seiten von Mauern, anderen Gebäuden u. ä. eingeschränkt sein. Im Schutzbereich dürfen sich keine ungeschützten Öffnungen wie z.B. Kanäle, Luftschächte, Keller o. ä. befinden. Vorhandene Öffnungen müssen ordnungsgemäß Verschlossen oder abgedeckt werden, da sich das Gas sonst in diesen ansammelt.