Links überspringen

Explosionsgefährdeter Bereich

Um die Sicherheit Ihrer Flüssiggasanlage zu gewährleisten, muss ein ausreichender Sicherheitsabstand zwischen dem Tank und anderen Gebäuden gegeben sein.
Ein solcher Bereich wird mit Warnzeichen, die am Tank angebracht sind, gekennzeichnet. Für Oberirdische Gasbehälter gilt ein Mindestabstand von 3m, gemessen von der Armaturenanordnung. In diesem Umkreis darf der Gastank an nicht mehr als von zwei Seiten von Mauern, anderen Gebäuden u. ä. eingeschränkt sein. Andernfalls muss für eine zusätzliche Belüftung gesorgt werden.

Im Schutzbereich dürfen sich keine ungeschützten Öffnungen wie z.B. Kanäle, Luftschächte, Keller o. ä. befinden. Da Flüssiggas schwerer als Luft ist, würde es sich dort ansammeln. Daher müssen vorhandene Öffnungen ordnungsgemäß Verschlossen oder abgedeckt werden. Es dürfen keine anderen leicht entzündlichen oder explosionsfähige Stoffe in diesem Bereich gelagert werden. Eventuell vorhandene Zündquellen müssen ebenso entfernt werden.

Bei Unterirdischen Tanks sind die Vorschriften weniger streng. Da der Tank vollständig unter der Erde liegt, geht die einzige Gefahr vom Domschacht aus. Bei der Befüllung oder bei einem Leck kann sich dort ebenfalls Gas ansammeln. Bei Unterirdischen Tanks muss ein Mindestabstand von 0,80m zu unterirdischen Kabeln, fremden Leitungen oder Gebäudefundamenten gewährleistet sein.