Links überspringen

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt unter anderem den Umgang mit Überwachungsbedürftigen Anlagen wie z.B. dem Flüssiggastank.

Die BetrSichV gibt beispielsweise an, welche Prüfungen notwendig sind und in welchen Intervallen Sie durchzuführen sind. So muss bei Flüssiggastanks eine Prüfung vor der Inbetriebnahme erfolgen, und die Anlage in regelmäßigen Abständen von einer zugelassenen Überwachungsstelle geprüft werden. Die Prüffristen belaufen sich bei der „Äußeren Prüfung“ auf alle zwei Jahre und bei der „Inneren Prüfung“ und der „Rohrleitungsprüfung“ auf alle zehn Jahre.