Die Äußere Prüfung, auch Sichtprüfung genannt, muss alle zwei Jahre gemacht werden. Dabei wird der Flüssiggastank von außen auf Rost, Undichtigkeiten und Beschädigungen geprüft. Die Äußere Prüfung darf nur durch eine befähigte Person nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchgeführt werden und muss regelmäßig erfolgen.
Sie wird meist im Rahmen der Flüssiggaslieferung durchgeführt.
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